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Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf ist ein rechtlicher und wirtschaftlicher Vorgang, mit dem ein Unternehmen von seinem bisherigen Eigentümer auf einen neuen Eigentümer übertragen wird.
Im Unternehmenskaufvertrag verpflichtet sich ein Verkäufer, an einen Käufer ein bestimmtes Unternehmen zu verkaufen. Je nach Unternehmensform sind dabei verschiedene Form- und Wirksamkeitserfordernisse zu beachten. In der Regel erfolgt der Kauf in Form eines so genannten Share Deals (Kauf von Anteilen), er kann aber auch als so genannter Asset Deal (Kauf von einzelnen Vermögensgegenständen) erfolgen. Bei Überlassungen von Unternehmen wechselt dem gegenüber nur die Person des Betreibers des Unternehmens, der Inhaber des Unternehmens bleibt in der Regel derselbe. Anwendungsfälle sind insbesondere die Unternehmenspacht und der Unternehmensnießbrauch.

Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf ist ein rechtlicher und wirtschaftlicher Vorgang, mit dem ein Unternehmen von seinem bisherigen Eigentümer auf einen neuen Eigentümer übertragen wird.
Im Unternehmenskaufvertrag verpflichtet sich ein Verkäufer, an einen Käufer ein bestimmtes Unternehmen zu verkaufen. Je nach Unternehmensform sind dabei verschiedene Form- und Wirksamkeitserfordernisse zu beachten. In der Regel erfolgt der Kauf in Form eines so genannten Share Deals (Kauf von Anteilen), er kann aber auch als so genannter Asset Deal (Kauf von einzelnen Vermögensgegenständen) erfolgen. Bei Überlassungen von Unternehmen wechselt dem gegenüber nur die Person des Betreibers des Unternehmens, der Inhaber des Unternehmens bleibt in der Regel derselbe. Anwendungsfälle sind insbesondere die Unternehmenspacht und der Unternehmensnießbrauch.

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