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Umwandlungsrecht

Der Rechtsbegriff der Umwandlung beschreibt die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen. Umwandlungen sind häufige Folge von Unternehmenszusammenschlüssen oder -veräußerungen, Umstrukturierungen in Konzernen und Unternehmensgruppen oder steuerlichen Optimierungsüberlegungen im Rahmen von Nachfolgegestaltungen im Mittelstand. Hierbei kann es zu Verschmelzungen zur Aufnahme, Verschmelzungen zur Neugründung, Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen, Formwechseln, Vermögens-übertragungen und Umwandlungen außerhalb des Umwandlungsgesetzes durch Anwachsungsmodelle und vereinsrechtliche Umwandlungen kommen.

Umwandlungsrecht

Der Rechtsbegriff der Umwandlung beschreibt die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen. Umwandlungen sind häufige Folge von Unternehmenszusammenschlüssen oder -veräußerungen, Umstrukturierungen in Konzernen und Unternehmensgruppen oder steuerlichen Optimierungsüberlegungen im Rahmen von Nachfolgegestaltungen im Mittelstand. Hierbei kann es zu Verschmelzungen zur Aufnahme, Verschmelzungen zur Neugründung, Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen, Formwechseln, Vermögens-übertragungen und Umwandlungen außerhalb des Umwandlungsgesetzes durch Anwachsungsmodelle und vereinsrechtliche Umwandlungen kommen.

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