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Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ist die Summe aller rechtlichen Regelungen zur Gewährleistung eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs. Man unterscheidet zwischen dem Recht des unlauteren Wettbewerbs und dem Kartellrecht. Zum einen enthält das Recht des unlauteren Wettbewerbs, oder auch Wettbewerbsrecht im engeren Sinne, die Rechtsvorschriften, welche unlautere Verhaltensweisen (z.B. Schwindel) eines Unternehmens unterbinden. Somit werden Kunden und Mitbewerber geschützt. In Abgrenzung dazu umfasst zum anderen das Kartellrecht, oder auch Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne, rechtliche Vorschriften, welche marktbeherrschende Zusammenschlüsse und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen untersagen.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ist die Summe aller rechtlichen Regelungen zur Gewährleistung eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs. Man unterscheidet zwischen dem Recht des unlauteren Wettbewerbs und dem Kartellrecht. Zum einen enthält das Recht des unlauteren Wettbewerbs, oder auch Wettbewerbsrecht im engeren Sinne, die Rechtsvorschriften, welche unlautere Verhaltensweisen (z.B. Schwindel) eines Unternehmens unterbinden. Somit werden Kunden und Mitbewerber geschützt. In Abgrenzung dazu umfasst zum anderen das Kartellrecht, oder auch Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne, rechtliche Vorschriften, welche marktbeherrschende Zusammenschlüsse und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen untersagen.

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